Das Kleingedruckte oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen

 AGB 

designsalzmann

1 GELTUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und designsalzmann. Sie gelten grundsätzlich als Vertragsbestandteil aller Werkverträge (Einzelvertrag), die wir mit unseren Kunden abschliessen. Können aus diesem oder anderem Grund einzelne Bestimmungen der AGB nicht angewandt werden, so haben die AGB insgesamt trotzdem Gültigkeit. Abweichungen von den AGB oder mündliche Vereinbarungen werden nur durch schriftliche Bestätigung von Zeichnungsberechtigten (salvatorische Klausel) unsererseits rechtswirksam. 

2 ANGEBOTE

Angebote sind vom Ausstellungsdatum an, sofern nichts anderes vermerkt ist, drei Monate gültig. In den Preisen nicht inbegriffen sind zusätzliche Kosten infolge erschwerter Umstände, welche bei der Offert Stellung nicht bekannt waren oder nicht vorgesehen werden konnten. Massgebend sind unsere schriftlich offerierten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 

3 LIEFERFRIST 

Die in unseren Angeboten und Bestätigungen angegebenen Lieferfristen sind als annähernd und freibleibend zu betrachten. Unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt bleiben ebenfalls vorbehalten. Wir setzen alles daran, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei kundenseitig verspätet angelieferten Inhalten oder Materialien können wir Terminverschiebungen nicht ausschliessen. Ebenfalls können Mehraufwände und zusätzliche Wünsche den Terminplan entsprechend verschieben.

4 ENTWÜRFE

Entwürfe, Muster und Prototypen, welche auf Wunsch des Interessenten ausgearbeitet werden, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Daten und Material/Werkzeuge für Aufträge bleiben stets in unserem Eigentum, auch wenn der Besteller einen Anteil oder die ganzen Kosten an die Herstellung derselben geleistet hat. Das Urheberrecht bleibt bei Bernhard Salzmann. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu verlinken und zu signieren. Überdies haben wir das Recht, das Arbeitsresultat für Eigenwerbung zu nutzen und dieses auch, sofern der Datenschutz nicht verletzt wird, im Internet oder auf Druckmedien öffentlich zu präsentieren.

5 KOSTEN FÜR KORREKTUREN UND ABÄNDERUNGEN 

Der geschätzte Aufwand basiert auf dem aktuellen Informationsstand über Ihr Projekt. Treten grössere Layout Anpassungen oder zusätzliche Wünsche auf, passen wir das Projektbudget an und legen es Ihnen erneut zur Genehmigung vor oder planen die Anpassungen in einem weiteren Release/Update ein.

Korrektur- und Anpassungsarbeiten aufgrund nachträglicher Kundeninstruktionen sowie Arbeiten ab einer zweiten Korrekturschlaufe werden separat verrechnet. Nach dem erteilten Gut zum Druck werden Änderungen/Korrekturen verrechnet.

Der Kunde ist nicht berechtig eigenständig unsere Entwürfe und Vorlagen zu bearbeiten, zu verändern oder zur Bearbeitung weiter zugeben, ohne unsere schriftliche Zusage. 

6.  KORREKTUREN

Eine Korrektur ist für kleine Textkorrekturen inbegriffen. Korrektur-, Layout- und Anpassungsarbeiten aufgrund nachträglicher Kundeninstruktionen sowie Arbeiten ab einer zweiten Korrekturschlaufe werden separat verrechnet.

Orthografische Korrekturen durch designsalzmann verursacht werden ohne kostenfolge durchgeführt. Nach dem erteilten Gut zum Druck werden Änderungen/Korrekturen verrechnet.

7 PRODUKTIONSFREIGABEN/GUT ZUM DRUCK

Der Auftraggeber hat die Pflicht das «Gut zum Druck» vor der Produktionsfreigabe genau zu prüfen. Wenn der Kunde aus Zeitgründen den Auftrag ohne Erteilung des «Gut zum Druck» vorschreibt, können wir für Text-, Farb- oder Montagefehler keine Haftung übernehmen. Die Bestätigung des «Gut zum Druck»ist auch per Mail gültig.

8 MÄNGELRÜGE

 Der Besteller hat uns jeden Mangel, den er rügen will, innerhalb von acht Tagen ab Lieferdatum schriftlich anzuzeigen. Geht bei uns innert dieser Frist keine Mängelrüge des Bestellers ein, so gilt das Werk nach Art. 370 OR als genehmigt. 

9 NUTZUNGSRECHT

Der Auftragsgeber besitzt nach erfolgter und vollständiger Zahlung, die Nutzungsrechte der gelieferten Daten aus dem Angebot, diese gelten nur für die im Angebot aufgeführte Firma.

10 ARCHIVIERUNG VON DATEN 

Die Daten und Entwürfe werden ohne Aufforderung des Bestellers von uns archiviert und können über die Dauer von 1 Jahre ab letztem Auftrag abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist lehnen wir jegliche Ansprüche ab.

11 REPRODUKTIONS- 

URHEBERRECHTE VON GELIERTEN DATEN

Der Besteller haftet für allfällige Verletzungen von Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechten in Bezug auf seine an designsalzmann gelieferten Daten. Eine Haftung von designsalzmann ist ausgeschlossen. Die Prüfung des Rechts zur Vervielfältigung einer Vorlage ist Sache des Auftragsgebers.

12 Urheberrechte Bernhard Salzmann

Das Urheberrecht bleibt bei designsalzmann. Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu verlinken und zu signieren. Überdies haben wir das Recht, das Arbeitsresultat für Eigenwerbung zu nutzen und dieses auch, sofern der Datenschutz nicht verletzt wird, im Internet oder auf Druckmedien öffentlich zu präsentieren.

13 ZAHLUNGEN 

Unsere Rechnungen sind innert15 Tagen nach Eingang beim Auftraggeber ohne jeden Abzug von Skonto netto zahlbar. Wenn nicht anders vereinbart, stellen wir Ihnen bei Auftragserteilung ( ab CHF 3000.–) eine erste Rechnung in der Höhe von 50 Prozent der Projektsumme. Danach rechnen wir unsere Leistungen monatlich oder am Ende des Projektes ab. 

14 EIGENTUMSVORBEHALT 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von designsalzmann.

15 AUSHÄNDIGUNG VON DATEN 

Designsalzmann übergibt druckfähige PDF. Designsalzmann ist nicht verpflichtet, offene Daten an die Auftraggeberin herauszugeben. Wünscht die Auftraggeberin, dass ihr Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 

16 VORLAGEN UND ÜBERLASSENE DATEN 

Vorlagen wie z. B. Fotos, Dias, Reinzeichnungen, Skizzen usw. sowie überlassene Daten bewahren wir auf Gefahr des Bestellers bis zur Auftragserledigung auf. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass uns unwiederherstellbare Originale nur gegen entsprechenden Vermerk ausgehändigt werden. Ansonsten gehen wir davon aus, dass wir die erhaltenen Unterlagen für unsere Zwecke verwenden dürfen. Eine Haftung für von uns zu produktionstechnischen Zwecken verwendete Vorlagen besteht nicht. 

17 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Gerichtsstand ist für beide Parteien Wil SG. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

designsalzmann

Von Thurnweg 6

CH-9500 Wil

überarbeitet 2021

Newsletter salziges

Abonnieren Sie meinen salzigen Newsletter mit Tipps und Wissenswertes aus meinem Designalltag.

Kostenlos, jederezeit kündbar und mit einem zeitgemässen Datenschutz.

Postadresse:
Designsalzmann
Von Thurnweg 6
CH-9500 Wil
Tel. 071 56 57 148